Was das BFSG verlangt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Es betrifft unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen: Onlineshops, Buchungsportale, Terminbuchungen mit Vertragsschluss.
Technisch orientiert sich die Pflicht an der Norm EN 301 549 und damit an den Kriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA. Dazu kommen Angaben auf der Website, wie die Anforderungen erfüllt werden. Eine reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss fällt oft nicht darunter. Ob dein Angebot betroffen ist, klärst du im Zweifel mit deiner Rechtsberatung. Wir prüfen die Technik, nicht die Rechtslage.
Was wir prüfen.
Die Prüfung läuft mit automatischen Werkzeugen und von Hand. Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme, vieles zeigt sich erst bei der Bedienung mit Tastatur und Screenreader.
- Bedienung komplett per Tastatur, mit sichtbarem Fokus
- Kontraste von Schrift, Schaltflächen und Formularfeldern
- Überschriftenstruktur, Seitenbereiche und Linktexte
- Alternativtexte für Bilder und Grafiken
- Formulare mit Beschriftungen, Fehlermeldungen und Hilfetexten
- Bestellung, Buchung oder Terminanfrage von Anfang bis Ende
- Darstellung bei Vergrößerung auf 200 und 400 Prozent
- Videos, PDFs und eingebettete Inhalte von Drittanbietern
Warum ein Overlay-Plugin nicht reicht.
Es gibt Werkzeuge, die mit einem eingebundenen Skript Barrierefreiheit versprechen: ein Symbol in der Ecke, dahinter Schriftgrößen, Kontrastmodus und Vorlesefunktion. Die Probleme im Code bleiben dabei bestehen. Ein Formularfeld ohne Beschriftung ist für einen Screenreader weiterhin unbeschriftet.
Viele Fachleute für Barrierefreiheit raten deshalb von solchen Lösungen ab. Wir beheben die Ursachen dort, wo sie entstehen: im Theme, in den Vorlagen und in den Inhalten.
Lass deine Website auf Barrierefreiheit prüfen
Zum FormularPrüfung, Bericht, Umsetzung.
Du bekommst vorab einen Festpreis für die Prüfung. Erst danach entscheidest du, ob und was wir umsetzen.
- Klären, welche Seiten und Abläufe geprüft werden
- Prüfung mit Werkzeugen, Tastatur und Screenreader
- Bericht mit Mängeln, Schweregrad und geschätztem Aufwand
- Mängel beheben oder Neubau planen, je nach Umfang
- Nachprüfen und die Angaben zur Barrierefreiheit zusammenstellen
Unsere eigene Seite als Maßstab.
Diese Website richtet sich nach WCAG 2.2 AA, der neueren Fassung der Richtlinien. Vollständige Tastaturbedienung, sichtbare Fokusrahmen, nachgerechnete Kontraste und Rücksicht auf reduzierte Bewegung sind hier Standard.
Wir prüfen also nach einem Maßstab, den wir selbst einhalten.
Was die Prüfung nicht ist.
Die Prüfung ist eine technische Bewertung, keine Rechtsberatung. Ein amtliches Siegel für barrierefreie Websites sieht das BFSG nicht vor.
Barrierefreiheit ist außerdem kein Zustand, der einmal hergestellt wird und dann bleibt. Neue Inhalte, Plugins und Funktionen können neue Barrieren bringen. Wir zeigen dir, worauf du bei der Pflege achten musst.
